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2025-11-02 22:52:08 +01:00

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<title>Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim</title>
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<div class="content">
<div class="primary">
<h1 class="center"><strong>Gesellschaft zur F&ouml;rderung des Planetariums Stuttgart </strong><br />
<strong>und der Sternwarte Welzheim e.V.</strong></h1>
<h1 class="center">Satzung</h1>
<p align="center">&nbsp;</p>
<p><strong>&sect; 1 Name, Sitz und Gesch&auml;ftsjahr</strong></p>
<ol>
<li> Der Verein tr&auml;gt den Namen &bdquo;Gesellschaft zur F&ouml;rderung des Planetariums
Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.V.&ldquo; Als Kurzbezeichnung kann auch &bdquo;Stuttgarter Planetariums-Gesellschaft&ldquo; verwendet werde.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtgerichtes Stuttgart eingetragen.<br />
</li>
<li> Der Sitz des Vereins ist Stuttgart.<br />
</li>
<li>Gesch&auml;ftsjahr ist das Kalenderjahr.</li>
</ol>
<p> <strong>&sect; 2 Zweck des Vereins</strong></p>
<ol>
<li> Zweck des Vereins ist ideelle und materielle F&ouml;rderung und Unterst&uuml;tzung der
Arbeit des Carl-Zeiss-Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim.</li>
<li> Der Verein verfolgt ausschlie&szlig;lich und unmittelbar gemeinn&uuml;tzige Zwecke im
Sinn des Abschnittes &bdquo;Steuerbeg&uuml;nstigte Zwecke&ldquo; der Abgabenordnung in
ihrer jeweilig g&uuml;ltigen Fassung.</li>
<li> Der Verein ist selbstlos t&auml;tig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel d&uuml;rfen nur f&uuml;r satzungsgem&auml;&szlig;e Zwecke
verwendet werden.<br />
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K&ouml;rperschaft fremd sind,
oder durch unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig hohe Verg&uuml;tungen beg&uuml;nstigt werden. </li>
</ol>
<p><strong>&sect; 3 Aufgaben des Vereins</strong></p>
<p>
Der Verein sucht seine Ziele insbesondere zu erreichen durch &ndash;</p>
<ol>
<li>
Unterst&uuml;tzung und F&ouml;rderung aller naturwissenschaftlichen Veranstaltungen
wie Sternenf&uuml;hrungen, Vortr&auml;ge, Kurse, Praktika und Seminare des
Planetarium Stuttgart und der Sternwarte Welzheim.</li>
<li>F&ouml;rderung von Ausstellugen im Planetarium Stuttgart.</li>
<li> Werbung f&uuml;r die Veranstaltungen und die naturwissenschaftliche &Ouml;ffentlichkeitsarbeit des Planetarium Stuttgart und der Sternwarte Welzheim.</li>
<li> Information der Medien &uuml;ber die Angebote des Planetariums Stuttgart und die
astronomische Beobachtungst&auml;tigkeit der Sternwarte Welzheim.</li>
<li> Beschaffung von finanziellen Mitteln und Sachmitteln wie Fachliteratur f&uuml;r die
Bibliothek des Planetariums und Ger&auml;te wie Teleskopzubeh&ouml;r etc. f&uuml;r die
Sternwarte Welzheim. Der Verein ist ein F&ouml;rderverein i.S.d. &sect; 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung.</li>
<li> Werbung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen zur Unterst&uuml;tzung des
Beobachtungsbetriebes auf der Sternwarte Welzheim und der
wissenschaftlichen und didaktischen Arbeiten des Planetariums Stuttgart.</li>
<li> Einwerben von Spenden aller Art.</li>
</ol>
<p> <strong>&sect; 4 Mitgliedschaft</strong></p>
<ol>
<li> Mitglieder des Vereins k&ouml;nnen nat&uuml;rliche und juristische Personen sowie
Personenvereinigungen durch Beitrittserkl&auml;rung werden. &Uuml;ber die Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann ohne weitere Begr&uuml;ndung eine
Aufnahme als Vereinsmitglied ablehnen.<br />
</li>
<li> Die Mitglieder sind zur Zahlung des j&auml;hrlichen Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<br />
</li>
<li>Personen, die sich in besonderer Weise Verdienste f&uuml;r den Verein erworben
haben, k&ouml;nnen auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung
zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeitr&auml;ge befreit.<br />
</li></ol>
<blockquote>
<p>
Die Mitgliedschaft endet:</p>
<ol type="a">
<li> durch Tod oder Verlust der Rechtsf&auml;higkeit oder Aufl&ouml;sung der
Personengesellschaft.</li>
<li> durch schriftliche K&uuml;ndigung am Ende eines Gesch&auml;ftsjahres,
sp&auml;testens zum 31. Oktober des laufenden Gesch&auml;ftsjahres</li>
<li> die Mitgliedschaft erlischt bei einem Beitragsr&uuml;ckstand von mehr als
zwei Gesch&auml;ftsjahren</li>
<li> Durch Ausschluss wegen vereinssch&auml;digenden Verhaltens auf
Beschluss des Vorstandes.
</li>
</ol>
</blockquote>
<p> <strong>&sect; 5 Organe des Vereins</strong></p>
<p>
Organe des Vereins sind:</p>
<ol>
<li> Der Vorstand</li>
<li> Die Mitgliederversammlung
<br />
Die T&auml;tigkeit aller Mitglieder der Organe erfolgt ehrenamtlich.</li>
</ol>
<p> <strong>&sect; 6 Der Vorstand</strong></p>
<ol>
<li> Der Vorstand besteht aus f&uuml;nf Mitgliedern:<br />
- dem Vorsitzenden<br />
- dem Stellvertretenden Vorsitzenden<br />
- dem Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
- dem Direktor des Planetariums Stuttgart kraft Amtes, sofern er
Vereinsmitglied ist.<br />
- dem B&uuml;rgermeister der Stadt Welzheim oder seinem Stellvertreter im
Amt als geborenes Mitglied.</li>
<li> Der Vorstand kann f&uuml;r seine T&auml;tigkeit bis zu drei Beir&auml;te hinzuziehen.</li>
<li> Der Vorstand f&uuml;hrt die Gesch&auml;fte nach den sich aus Satzung und
aktuellen Umst&auml;nden ergebenden Erfordernissen.</li>
<li> Der Verein wird durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und dem
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer vertreten. Jeder der drei Vorstandsmitglieder ist allein
vertretungsberechtigt.</li>
<li> Der Vorstand kann sich eine Gesch&auml;ftsordnung geben.</li>
<li> Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t&auml;tig und erhalten keine
Verg&uuml;tung. Die mit der Vorstandst&auml;tigkeit entstehenden,
nachgewiesenen Ausgaben k&ouml;nnen jedoch erstattet werden.</li>
</ol>
<p> <strong>&sect; 7 Die Mitgliederversammlung</strong></p>
<ol>
<li> Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j&auml;hrlich
vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von vier Wochen und unter Angabe
der Tagesordnung einzuberufen.</li>
<li> Erforderlichenfalls kann eine au&szlig;erordentliche Versammlung vom Vorstand
einberufen werden, wenn wichtige Angelegenheiten im Interesse des
Vereins dies erfordern oder wenn ein Drittel der Mitglieder mit Angabe
von Zweck und Gr&uuml;nden den Vorstand dazu auffordert.</li>
<li> Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Bei seiner Verhinderung &uuml;bernimmt die Leitung der Stellvertretende Vorsitzende oder der
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer.</li>
<li> Die Mitgliederversammlung nimmt den T&auml;tigkeits- und Gesch&auml;ftsbericht des
Vorstandes und der Rechnungspr&uuml;fer entgegen.</li>
<li> Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.</li>
<li> Die Mitgliederversammlung w&auml;hlt die drei Vorstandsmitglieder (Vorsitzender,
Stellvertretender Vorsitzender und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer) je einzeln.
Auf Wunsch der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist die Wahl
schriftlich vorzunehmen.
Die Amtszeit des Vorstandes betr&auml;gt drei Jahre.</li>
<li> Die Mitgliederversammlung w&auml;hlt zwei Rechnungspr&uuml;fer f&uuml;r eine Amtszeit
von drei Jahren.</li>
<li> Die Mitgliederversammlung beschlie&szlig;t die H&ouml;he des j&auml;hrlichen
Mitgliedsbeitrages.</li>
<li> Die Mitgliederversammlung ist ohne R&uuml;cksicht auf die Zahl der erschienen
Mitglieder beschlussf&auml;hig.</li>
<li> Beschl&uuml;sse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Enthaltungen und ung&uuml;ltige Stimmen
bleiben unber&uuml;cksichtig. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nicht &uuml;bertragbar ist.</li>
<li> Folgende Beschl&uuml;sse erfordern jedoch eine zwei Drittel Mehrheit der
anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder:<br />
- Satzungs&auml;nderungen<br />
- Aufl&ouml;sung des Vereins</li>
<li> Der Vorstand ist berechtigt, Satzungs&auml;nderungen vorzunehmen, wenn dies &Auml;nderungen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der
Finanzbeh&ouml;rden erforderlich macht.</li>
<li> Die Beschl&uuml;sse der Mitgliederversammlung sind von einem der drei
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu beurkunden.</li>
</ol>
<p> <strong>&sect; 8 Aufl&ouml;sung des Vereins</strong></p>
<ol>
<li> Die Aufl&ouml;sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung von zwei Drittel der anwesenden,
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen z&auml;hlen
nicht.<br />
</li>
<li>Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Gesch&auml;fte drei
Liquidatoren.<br />
</li>
<li>Bei Aufl&ouml;sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbeg&uuml;nstigter Zwecke f&auml;llt das Verm&ouml;gen des Vereins je zur H&auml;lfte an die
Landeshauptstadt Stuttgart und an die Stadt Welzheim, die es unmittelbar und
ausschlie&szlig;lich f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige, mildt&auml;tige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden haben.</li>
</ol>
<p> <strong>&sect; 9 Erf&uuml;llungsort und Gerichtsstand</strong></p>
<blockquote>
<p> Erf&uuml;llungsort und Gerichtsstand f&uuml;r alle sich aus dieser Satzung ergebenden<br />
Rechte und Pflichten ist Stuttgart.</p>
</blockquote>
<p> Stuttgart, den 26. November 2010</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="GFPW-Satzung.pdf">Download der Satzung als PDF-Datei</a></p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
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